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Nachtblau

Ein grosser Teil des Schweizerischen Wohnungsbestandes entstand in der euphorischen Wachstumsphase der 50er-70er Jahre. Oft entsprechen die Wohnungsgrundrisse, die Raumgrössen oder die Ansprüche an die Nasszellen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Zusätzlich bestehen an diesen Objekten oft Mängel in Bezug auf die Bauphysik (Schalldämmung und Wärmedämmung) und auch den verbauten Schadstoffen muss ein spezielles Augenmerk gewidmet werden. Dies alles unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit.
Als altrechtliche Bauten können bestehende Wohnflächen jedoch gemäss Zweiwohnungsgesetzgebung ohne Nutzungseinschränkungen erweitert werden, was spannend sein kann.
Im hier umgesetzten Projekt konnte über eine Galerieerweiterung und über eine verdichtete Nutzung einer benachbarten Estrichfläche Wohnraum dazugewonnen werden.

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